
Was wird gefördert?
Die HEAD-Genuit-Stiftung fördert zeitgemäße technische Verfahren, Personen und Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung, die sich für die Optimierung der akustischen Umwelt im öffentlichen Raum und in jeglicher Art von Gebäuden und Institutionen einsetzen.
- Gast- und Stiftungsprofessuren
- Dissertationen
- Studien- und Forschungsprojekte
- Events und Awards – z.B. Best Paper Award
- Vortragsreisen und Reisestipendien für Forschungsprojekte
- Messungen und Rechtsbeistand für Menschen, die von Lärmbelästigung betroffenen sind
- Verleih von Messgeräten
Die HEAD-Genuit-Stiftung fördert die Entwicklung zukunftsweisender Verfahren und Therapien, die eine Optimierung der Lebensqualität von Menschen mit Arachnopathie und generellen chronischen Schmerzen zum Ziel haben.
- Gast- und Stiftungsprofessuren
- Dissertationen
- Studien- und Forschungsprojekte
- Events
Zuwendungsfähige Kosten
Welche Kosten eines Forschungsprojekts können berücksichtigt werden?
- Personalkosten
- Wissenschaftliches Personal nach TV-L / TVöD
- Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte nach BAT bzw. Haustarif
- Nichtwissenschaftliches Personal nach BAT bzw. Haustarif
- Sachkosten
- Reisekosten & Konferenzgebühren
- Publikationskosten
Bei einzelbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen werden in Anlehnung an ZIM die förderfähigen Projektkosten anteilig mit 30 – 40% gefördert.
Welche Kosten können nicht berücksichtigt werden?
- Indirekte Kosten / Aufwandspauschalen
- Persönliche Bezüge der Projektleitung (außer in den Fällen, in denen Mittel zur Finanzierung der „Eigenen Stelle“ bereit gestellt werden),
- Ausgaben für administrative Tätigkeiten,
- Ausgaben für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, Mieten,
- Ausgaben für die allgemeine Institutseinrichtung (z.B. Büromöbel, Handwerkzeug, Schutzbekleidung), für Büromaterial, Taschenrechner, Porto und Fernmeldegebühren,
- Betriebs- und Wartungskosten (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kühlmittel), Wartungsverträge,
- Beiträge zu Sachversicherungen, Ausgaben für Schutzbriefe,
- Ausgaben für die Inanspruchnahme eigener Serviceeinrichtungen (wie Rechenzentren oder anderer, auch wissenschaftlicher, Dienstleistungen) auf Basis einer hochschulinternen Leistungsverrechnung,
- Ausgaben für Geräte, die (für das jeweilige Fach) zur zeitgemäßen Grundausstattung zu rechnen sind,
- Ausgaben für die Vervollständigung oder Reparatur von Geräten, die nicht Eigentum der HEAD-Genuit-Stiftung sind,
- Umsatzsteuerbeträge, soweit sie als Vorsteuer abgezogen werden können.