
Förderbereich Schmerztherapie
Zweck der Stiftung im Bereich „Schmerztherapie“ ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Einzelnen soll die Förderung an Arachnopathie erkrankter Personen, der Arachnopathieforschung sowie damit verbundener Forschungsgebiete und der wissenschaftlichen Erforschung und Lehre erfolgen.
Gemeinnütziger Zweck
Auszug aus der Satzung
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
- Zweck der Stiftung im Bereich „Schmerztherapie“ ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Einzelnen soll die Förderung an Arachnopathie erkrankter Personen, der Arachnopathieforschung sowie damit verbundener Forschungsgebiete und der wissenschaftlichen Erforschung und Lehre erfolgen.
- Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Soweit die Stiftung ihre Zwecke nicht selber unmittelbar verwirklicht, kann sie ihre Mittel ganz oder teilweise an andere steuerbegünstigte Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben, die entsprechende Zwecke verwirklichen.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.